Corona – Hygienekonzept

Praktische Hinweise für Kursteilnehmer

Bitte…

  • … kommen Sie nur dann zu den Kursen, wenn Sie angemeldet sind und eine Bestätigung (diese wird automatisch versandt) erhalten haben.
  • … betreten Sie die Tanzräume nur unmittelbar vor Kursbeginn, um Stauungen zu vermeiden.
  • …bringen Sie nur die Sachen mit in die Tanzräume, die Sie unbedingt benötigen.
  • …benutzen Sie den Umkleidebereich nicht und wechseln Sie die Schuhe im Tanzraum.
  • …verlassen Sie die Kursräume durch die zusätzlichen Ausgänge, nicht durch den Haupteingang.
  • …eine Maske wird vor allem beim Betreten und Verlassen der Räume empfohlen.
  • …achten Sie darauf, dass immer nur eine Person die Toiletten benutzt und versuchen Sie die Toiletten-Nutzung möglichst zu vermeiden.
  • …bleiben Sie beim Kurs in möglichst Ihrem zugewiesenen Tanzbereich, um den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten.
  • …bezahlen, falls Sie keine Clubkarteninhaber sind, die Kursgebühr möglichst vorab, um Zahlungsvorgänge und Stausituationen vor den Kursen zu minimieren.
  • …informieren Sie uns umgehend über Infektionen, dass wir Personen Ihres Kurses ebenfalls informieren können.

Am besten bleiben Sie einfach gesund!

TanzFabrik Corona-Hygienekonzept


0. Grundlagen

Unser Hygienekonzept basiert auf den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie den Vorgaben der Behörden.
Die Einhaltung ist ein wichtiger Betrag zum Erhalt der Gesundheit aller Kursteilnehmer und Lehrkräfte und unserer Teammitglieder.

Dieses Konzept werden wir bei geänderten behördlichen Vorgaben laufend anpassen.


1. Testpflicht
Kursleiter und Personal sind regelmäßig getestet, wenn sie nicht entsprechend davon befreit sind (vollständige Impfung oder Genesenen-Nachweis).

2. Persönliche Hygiene

Das neuartige Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene

• Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.

• Mindestens 1,50 m Abstand halten

• Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, also nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

• Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

• Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten Tanzsaals) durch Händewaschen oder Händedesinfektion.

Die TanzFabrik stellt ausreichend Seife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel bereit.
Nutzen Sie beim Verlassen (Anfassen der Türklinken) der Toiletten ein Einweghandtuch.
Es stehen vor den Toiletten Behälter für die dafür genutzen Einweghandtücher zur Verfügung.

• Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Vorbeugungssmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

• Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen- Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) werden empfohlen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

Beim Tanzen selbst wird das Tragen eine Maske nicht in jedem Fall empfohlen. Entscheiden Sie dies selbst und sprechen Sie ggf. mit einem Arzt, was für Sie empfohlen wird. Natürlich können Sie auch mit Maske im Kurs tanzen.

Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken:

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:

  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nichtkontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
    Eine mehrfache Verwendung an einem Tag ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken an der Luft (nicht in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt Herstellerhinweise beachtet werden.

3. Raumhygiene / Toiletten

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Kursschulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.

Toiletten: Achten Sie darauf, dass sich immer nur eine Person in den Toilettenräumen aufhält. Wenn möglich vermeiden Sie das Benutzen der Toiletten. Benutzen Sie Toiletten bitte nur während der Kurszeiten, nicht während des Einlasses neuer Kursteilnehmer.

Kursräume/Teilnehmerzahlen: Unsere Teilnehmerzahlen wurden so reduziert, dass der Abstand eingehalten werden kann.
Die einzelnen Tanzbereiche sind auf der Tanzfläche markiert.
Wir verfügen über eine leistungsstarke Lüftungsanlage, welche intensiv genutzt wird.
Kommen Sie nur zum Kurs, wenn Sie sich vorher online angemeldet haben.
Die freien Plätze sind im neuen Buchungssystem zu sehen. Kurse können nur gebucht werden, wenn freie Plätze vorhanden sind. Die Anmeldungen werden vermerkt und bilden gleichzeitig Teilnehmerlisten, um Sie bei Bedarf schnellstmöglich erreichen zu können. Geben Sie Ihre gebuchten Kursplätze wieder frei, wenn Sie nicht zum Kurs kommen können, so dass andere Teilnehmer die Chance auf den Platz haben und keine Plätze ungenutzt sind.

Fragen/Probleme:
Für die Einhaltung der Regelungen ist der jeweilige Tanzlehrer zuständig. Richten Sie Fragen vor Ort an den jeweiligen Kursleiter.

Generell nimmt die Infektiosität von Corona Viren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

Flächen in den öffentlichen Bereichen der TanzFabrik werden regelmäßig vor und nach einem Kursabend gereinigt und desinfiziert. Dafür benutzen wir spezielle professionelle Reinigungs-/Desinfektionsmittel und Desinfektionstücher.

Das betrifft vor allem:

  • Türklinken, Türrahmen und Griffe
  • Lichtschalter,
  • Tische, Stühle und Bänke
  • Kartenterminal, Computer und Musikanlagen

4. Laufwege/Abstände

Der offizielle Eingang zu TanzFabrik dient zunächst nur für den Einlass der Kursteilnehmer. Als Ausgang werden die jeweiligen Notausgänge genutzt. So wird sicher gestellt, dass es keine gegenläufigen Bewegungsrichtungen gibt.
Der Eingang darf lediglich nach dem Abschluss des letzten Kurses eines Abends als Ausgang genutzt werden.

5. Meldungen an Behörden

Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Tanzschulen dem Gesundheitsamt zu melden. Wir benutzen in diesem Fall die Kurslisten welche uns vom Buchungssystem aufgrund Ihrer Anmeldungen automatisch bereitgestellt werden. Die An- und Abmeldung im Buchungssystem ist daher obligatorisch.